Vier Wege
- · Private Krankenversicherung
- · Beihilfe
- · Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenkasse
- · Selbstzahlung
Finanzierungswege
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die genaue Höhe richtet sich nach Sitzungsdauer und Steigerungssatz — gerne kläre ich die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen vor Beginn.
Abrechnung nach GOP
Abrechnung nach GOP
190 € (Selbstzahlerleistung)
nach GOP und Aufwand
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Gemeinsam klären wir Ihr Anliegen und schauen, ob die Zusammenarbeit für Sie passt. Es entsteht keine Verpflichtung.
Als approbierte Psychotherapeutin rechne ich mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ab. Bitte informieren Sie sich vor Beginn über die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Auch wenn ich keinen Kassensitz habe, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten unter bestimmten Bedingungen übernehmen (mehr Informationen im Faltblatt der DPtV). So läuft es in fünf Schritten:
Psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Kassenpraxis besuchen (schnell über 116117 oder 116117.de) und Notwendigkeit bescheinigen lassen (PTV 11).
Mehrere Therapeut*innen mit Kassensitz kontaktieren und die Versuche dokumentieren.
Konsiliarbericht und Dringlichkeitserklärung von der Hausarztpraxis einholen.
Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Nach Bewilligung beginnt die Therapie in meiner Praxis.
Ich unterstütze Sie während des gesamten Prozesses.
Sie können die Therapie auch selbst finanzieren. Die Vorteile: